Die Stadt Rösrath lädt zum 24. November zur ersten Sitzung des neu gewählten Stadtrats. Unter dem Tagesordnungspunkt Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rösrath legt die Verwaltung die Beschlussvorlage 8/2025 vor, in der es heißt:
“Die Geschäftsordnung muss aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung NRW neugefasst werden.”
In einer Tabelle stellt die Verwaltung auf 36 Seiten die Änderungen dar. Teilweise werden Begründungen für die Änderungen genannt.
Die bisher gültige Geschäftsordnung veröffentlicht die Stadt auf ihrer Website. Die geplante Neufassung ist als Anlage im Ratsinformationssystem einzusehen. Wir haben uns die Version vom 11.11.2025 genauer angesehen.
Benutzer:innenfreundlichkeit und Transparenz
Die von der Stadtverwaltung gelieferte Tabelle stellt Änderungen ganzer Absätze nebeneinander. Dabei wird nicht immer deutlich, was sich zwischen der alten und der neuen Version geändert hat. In manchen Fällen ist die alte und neue Version identisch. Es fällt auf, dass manche Änderungen begründet werden, andere nicht.
Wir haben für unsere Analyse zusätzliche Werkzeuge benutzt, die Änderungen offensichtlicher machen. Z. B. Diffchecker, ein Werkzeug, dass Änderungen zwischen zwei Dokumentenversionen Wort für Wort hervorhebt. Aufgrund der Tatsache, dass einzelne Paragrafen zusammengelegt und umorganisiert wurden, ist aber auch damit noch viel manuelle Arbeit nötig, um ein übersichtliches Ergebnis zu erzielen.
Über diesen Link könnt Ihr Euch die Änderungen in Diffchecker.com anzeigen lassen (gültig bis 16. Dezember).
Die wichtigsten Änderungen
Lasst uns also mal rein schauen, was tatsächlich geändert wird. Achtung: Diese Darstellung ist nicht vollständig.
Kein Fraktionsrat mehr
Die bisherige Geschäftsordnung sah einen Fraktionsrat vor, der in Paragraf 29 beschrieben wurde. Darin heißt es unter anderem:
“Der Fraktionsrat unterstützt die Bürgermeisterin/den Bürgermeister bei der Führung der Geschäfte des Rats.”
Im Fraktionsrat haben sich Vertreter:innen von Fraktionen, Bürgermeister:in und bei Bedarf Beigeordnete in nichtöffentlicher Runde getroffen.
Dieser Paragraf 29 soll komplett entfallen. Entsprechend wurden Erwähnungen des Fraktionsrats in anderen Kapiteln entfernt. Eine Begründung gibt es dafür in der Vorlage nicht.
Protokolle enthalten weniger Informationen
Zu den Niederschriften hieß es bisher in § 24 Absatz 2:
“Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs enthalten.”
In der neuen Fassung:
“Die Niederschrift wird als Beschlussprotokoll geführt. Es enthält ausschließlich die Tagesordnungspunkte, die zur Abstimmung gestellten Anträge sowie die hierzu gefassten Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses. Diskussionen, Einzelmeinungen und Redebeiträge werden nicht protokolliert.
Redebeiträge oder Hinweise zur Debatte können nur im Ausnahmefall nach Wunsch des Redners und durch Beschluss des Gremiums in das Protokoll aufgenommen werden.”
Protokolle können mit KI generiert werden
Die Stadtverwaltung schlägt diesen neuen Absatz zu Niederschriften vor:
“Es können geprüfte KI-Anwendungen zur Erstellung der Niederschrift herangezogen werden.”
Eine Begründung gibt es dazu nicht.
Fristen und Einladungen
Die Frist für die Einladung zu Sitzungen wird von zehn auf sieben Tage verkürzt. Einladungen zu Sitzungen sollen nun generell per E-Mail zugestellt werden.
Die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für die Tagesordnung verkürzt sich ebenfalls, von mind. 20 auf mind. 15 Tage.
Leitung nicht mehr unparteiisch
Bisher galt, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Sitzungen sachlich und unparteiisch leiten sollte. Der bisherige § 7 Absatz 2:
“Die Bürgermeisterin/Der Bürgermeister hat die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten. Sie/Er handhabt die Ordnung in der Sitzung und übt das Hausrecht aus (§ 51 GO NRW).”
Der neue Text:
“Der Bürgermeister hat die Sitzung sachlich zu leiten. Er handhabt die Ordnung in der Sitzung und übt das Hausrecht aus (§ 51 GO NRW).”
Nicht nur ist die weibliche Form Bürgermeisterin entfallen. Auch muss der ausschließlich männliche Bürgermeister nun nicht mehr unparteiisch sein. Diese Änderung wird nicht begründet.
Teilnahme an nichtöffentlichen Ratssitzungen
Bislang dürfen Mitglieder von Ausschüssen an nichtöffentlichen Ratssitzungen teilnehmen. Dabei ist nicht festgelegt, ob das Ausschussmitglied stimmberechtit sein muss oder nicht.
In der neuen Fassung sollen nur noch stimmberechtigte Ausschussmitglieder an nichtöffentlichen Ratssitzungen teilnehmen dürfen.
Elektronische Abstimmungen
An mehreren Stellen werden Ergänzungen zu elektronischen Abstimmungen eingefügt. Laut Begründung wird damit der neuen Situation im Ratssaal im neu gebauten Technischen Rathaus Rechnung getragen, in dem eine elektronische Abstimmungsanlage vorhanden ist.
Sitzungszeiten
Der Vorschlag der Verwaltung enthält eine neue Regelung zu Sitzungszeiten. Bisher gab es dazu keine Regelung in der Geschäftsordnung. Der Volltext des neuen § 13:
“(1) Die regulären Sitzungszeiten des Rats und der Ausschüsse der Stadt Rösrath sind von Montag bis Donnerstag spätestens um 18 Uhr anzusetzen. Dies gilt nicht bei Einberufungen in besonderen Ausnahmefällen nach § 47a GO NRW.
(2) Sind jugendliche Ausschussmitglieder in den Ausschüssen anwesend, ist die Sitzungszeit und -dauer so festzulegen, dass die Sitzung um 20 Uhr beendet wird.”
Bürgermeister sind (fast immer) männlich
Der Vorschlag der Verwaltung ändert an nahezu allen Stellen Formulierungen wir “die Bürgermeisterin/der Bürgermeister” so, dass nur noch die männliche Form “der Bürgermeister” bleibt. Begründet wird dies nicht.
An sechs Stellen enthält der neue Entwurf weiterhin die Kombination aus männlicher und weiblicher Form. Auch bei anderen Rollen, beispielsweise Redner:innen, Zuhörer:innen, Fragesteller:innen enthält der Text sowohl männliche als auch weibliche Formen.
Ergänzung (24.11.2025): Am 18. November haben wir der Stadtverwaltung Fragen in diesem Zusammenhang gesendet, die leider bisher nicht beantwortet wurden.
Ergänzung (25.11.2025): In der Ratssitzung hat der Bürgermeister in seiner Antrittsrede im Zusammenhang mit Diskussionen um den Begriff “unparteiisch” zunächst betont, dass er nicht vor hat, sich als Bürgermeister auf das Aufrufen von Tagesordnungspunkten zu beschränken. In seiner Rolle als gewähltes Ratsmitglied stünde ihm auch das Recht zu, sich “wertend und pointiert” zu äußern. Zu Tagesordnungspunkt 10 lag eine überarbeitete Zusammenfassung der Änderungen vom 21.11.2025 vor, in der in § 7 Absatz 2 die Formulierung “Der Bürgermeister hat die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten.” lautet. In der Sitzung beantragte ZLR die Beibehaltung der Protokollierung des Diskussionsverlaufs wie bisher. Dieser Änderungsantrag wurde mehrheitlich beschlossen.
